- Konvertibilität
- Konvertierbarkeit. 1. Begriff: Element liberaler Außenwirtschaftspolitik, bei der das Recht besteht, Währungsguthaben in andere Währungen umzutauschen und zu transferieren. Realisierung der K. ist eines der Ziele des ⇡ IWF.- 2. Arten: a) Volle K.: K. ohne jede Einschränkung, d.h. für in- und ausländische natürliche und juristische Personen, für laufende Zahlungen und Kapitaltransaktionen sowie sämtliche Währungen.- b) Beschränkte K.: (1) Bezogen auf Person bzw. Institution: Das Recht zum Umtausch inländischer in fremde Währung kann auf Ausländer bzw. ausländische Zentralbanken (bzw. Inländer bzw. inländische Zentralbanken) beschränkt werden (Ausländerkonvertibilität bzw. Inländerkonvertibilität). (2) Bezogen auf Verwendungszweck: Die K. gilt lediglich für Zahlungen aus laufenden Transaktionen (Waren- und Dienstleistungsverkehr) sowie Schuldendienste; Kapitaltransaktionen unterliegen dagegen Beschränkungen. (3) Bezogen auf Währungen: Nur bestimmte Währungen können gegen einheimische Währung eingetauscht werden.- 3. Wirtschaftliche Bedeutung: Förderung der internationalen Arbeitsteilung durch Verzicht auf Beeinträchtigung des Waren- und Dienstleistungsaustausches sowie Ermöglichung ⇡ internationaler Kapitalbewegungen.
Lexikon der Economics. 2013.